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Steuerrecht
11.12.2008
Steuerrecht
Standpunkt: Zu kurz gesprungen

Mit dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) vom 17.10.2008 hat der Deutsche Gesetzgeber überraschend schnell auf die weltweite Finanzkrise reagiert. Fast 500 Mrd. Euro hat die Bundesrepublik Deutschland kurzfristig durch die Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMSF) bereitgestellt, um die negativen Auswirkungen der Finanzmarktkrise möglichst gering zu halten. Maßnahmen nach dem FMStFG schließen in § 14 ausdrücklich die Anwendung steuerlich nachteiliger Regelungen, wie etwa den Verlustuntergang bei substanziellem Anteilseignerwechsel i. S. d. § 8c KStG, aus. Die Beschränkung des § 14 FMStFG auf Rettungsaktionen bei Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz im Inland könnte sich, selbst bei unterstellter Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Beihilfevorschriften des Art. 87 EG-Vertrag, europarechtlich als bedenklich erweisen. So verliert etwa die inländische Tochtergesellschaft eines Kreditinstituts mit Sitz in einem anderem EU-Mitgliedstaat durch die zwingende Anwendung des § 8c KStG zumindest einen Teil ihres Verlustvortrags, wenn durch vergleichbare staatliche Rettungsmaßnahmen der ausländische Mitgliedstaat mit einer Quote von mehr als 25% Anteilseigner bei der Muttergesellschaft wird. Eine europarechtlich überzeugende Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung ist nicht ersichtlich.

Sanierungsmaßnahmen von Bundesländern, die ihre Landesbanken außerhalb der Förderung durch den FMSF stabilisieren, müssen ebenfalls den (anteiligen) Verfall des Verlustvortrags nach § 8c KStG in ihr Rettungskonzepteinbeziehen.

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz stellt einen ersten Schritt zur Bewältigung der Finanzkrise dar. Steuerliche Nachbesserungen im Bereich der Verlustnutzung sind dennoch unumgänglich, um die Bemühungen des Staates zur nachhaltigen Sanierung von Unternehmen nicht zu gefährden.

Dr. Helmut Rehm, StB/WP, Partner bei KPMG, Frankfurt

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