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Steuerrecht
26.09.2019
Steuerrecht
BReg: Reform der GrSt bis Jahresende

Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Grundsteuerreformgesetz spätestens zum 31.12.2019 beschlossen und zum 1.1.2020 in Kraft treten wird. Das wurde im Rahmen der Sitzung des Finanzausschusses am 25.9.2019 betont. Dabei ging es um drei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts und zur Änderung des Grundgesetzes (19/11085, 19/11084) sowie den Entwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grund-stücken für die Bebauung (19/11086), der einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke ermöglicht. Für die Erhebung der Grundsteuer soll in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundes-länder ist eine Öffnungsklausel vorgesehen. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete An-nahmen, das Paket könnte noch einmal komplett aufgeschnürt werden, als unrealistisch. Das Paket gebe den Kommunen Rechtssicherheit. Diesen Aspekt betonte auch die SPD-Fraktion. Die Fraktion hob auch die Bedeutung der „Grundsteuer C“ hervor, durch deren Einführung die Bebauung von baureifen Grundstücken beschleunigt werden soll.

Die AfD-Fraktion bezeichnete dagegen den Gesetzentwurf als „zusammengeschustert“. Die von der CDU/CSU erwartete Rechtssicherheit werde es nicht geben, wie die öffentliche Anhörung zu dem Themenkomplex gezeigt habe. Für die FDP-Fraktion zeigt der Bedarf von 2 .000 bis 3 .000 neuen Stellen in der Finanzverwaltung für die Grundsteuerreform, dass es keine Vereinfachung geben werde. Auch die Länderöffnungsklausel werde ins Leere laufen. Ebenfalls Bedenken äußerte die Linksfraktion. Die öffentliche Anhörung habe gezeigt, dass es zu einer niedrigeren Bewertung hochwertiger Immobilien kommen könnte. Dies könne vermieden werden, wenn der Verkehrswert der Immobilien zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werde. Zudem müsse die Umlagemöglichkeit der Steuer auf die Mieter gestrichen werden. Ein Freigabemodell wird von der Bundesregierung abgelehnt. Das Modell bedeute, dass die Länder gezwungen wären, innerhalb von zwei Monaten eigene Grundsteuergesetze zu verabschieden.

(Quelle: hib-Meldung Nr. 1041/2019 vom 25.9.2019)

Die 2. und 3. Lesung des Bundestages zur Grundsteuerreform ist für den 18.10.2019 geplant. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher, so dass das Gesetz wohl noch im laufenden Jahr in Kraft treten kann.

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