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Steuerrecht
06.10.2020
Steuerrecht
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Mehr Spielraum für die Länder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bayern fordert in einer Bundesratsinitiative zur Modernisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, dass die Länderparlamente zukünftig eigenständig über die Höhe der persönlichen Freibeträge entscheiden können. „Die persönlichen Freibeträge für Vermögensübertragungen im engsten Familienkreis wurden letztmals vor zehn Jahren erhöht und das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer steht sowieso in vollem Umfang den Ländern zu. Sowohl die Inflation als auch die steigenden Immobilienpreise führen dazu, dass die Freibeträge inzwischen den wesentlichen Teil ihrer Entlastungswirkung verloren haben“, stellt Finanzminister Albert Füracker klar. „Die Höhe der persönlichen Freibeträge muss sich für Vermögensübertragungen innerhalb der engeren Familie wieder am durchschnittlichen Wert von selbst genutztem Wohneigentum orientieren. Die Wertentwicklung der Grundstücke war in Deutschland im vergangenen Jahrzehnt höchst unterschiedlich. Dies kann angemessen nur mit unterschiedlich hohen persönlichen Freibeträgen abgebildet werden“, so Füracker weiter.

„Daneben stellt der starke Anstieg der Immobilienpreise in den letzten Jahren die Erben einer vermieteten Wohnimmobilie oftmals vor das Problem, dass sie die anfallende Erbschaftsteuer nur durch den Verkauf des Objektes selbst bezahlen können. Verkauft wird dann meistens an den Höchstbietenden, der in der Folge die Mieten deutlich anhebt. Um dieser Negativspirale entgegenzuwirken, fordern wir eine substantielle Erhöhung der Steuerbefreiung für vermietete Grundstücke“, erklärt der Finanzminister.

Zusätzlichen Nachbesserungsbedarf sieht Bayern auch im Bereich der Unternehmensnachfolge im Mittelstand. „Die Erfahrungen mit dem geltenden Recht zeigen, dass dieses nicht in vollem Umfang der Vielfalt der unternehmerischen Tätigkeit gerecht wird. Auch die Folgen der Corona-Pandemie müssen bei der Ausgestaltung der Nachversteuerungstatbestände angemessen berücksichtigt werden, damit die Reglungen nicht noch krisenverschärfend wirken. Der Erhalt von Arbeitsplätzen darf nicht durch die Erbschaftsteuerbelastung gefährdet werden“, so Füracker abschließend.

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, PM Nr. 188 vom 23.9.2020)

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