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Steuerrecht
13.09.2016
Steuerrecht
Bund der Steuerzahler: Kritik an „minimalen Steuersenkungsplänen“ der Bundesregierung

Die angekündigte Erhöhung des Grundfreibetrags bringe Bürgern nur rund drei Euro mehr im Monat. Das hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) ausgerechnet.  „In Wahrheit handelt es sich auch nicht um Steuersenkungen, sondern um pures Verfassungsrecht“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel zu den Plänen der Bundesregierung. Der Gesetzgeber sei dazu verpflichtet, den Grundfreibetrag sowie den Kinderfreibetrag regelmäßig anzupassen, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen.

Entlastungen nur verfassungsrechtlich vorgeschriebene Anpassung

Bei der angekündigten Entlastung von insgesamt 6,3 Milliarden Euro für die Jahre 2017 und 2018 dürfte es sich nur um diese absolute Anpassungsminimum handeln, betont der BdSt. Bei der historisch guten Einnahmesituation von Bund, Ländern und Kommunen müsse jedoch ein mutigerer Entlastungsschritt möglich sein, mahnt Holznagel.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht anfertigen zu lassen und umzusetzen. In diesem Bericht wird errechnet, welcher Betrag den Bürgern steuerfrei bleiben muss. Der Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag müssen dann entsprechend angepasst werden. Regelmäßig hebt die Regierung bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags aus sozialpolitischen Gründen auch das Kindergeld an. Zudem hatte der Bundestag im Jahr 2010 entschieden, dass gemeinsam mit dem Existenzminimumbericht ein Bericht über das Ausmaß der kalten Progression vorgelegt werden soll.

Immerhin soll das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden und auch die ungerechte kalte Progression erfassen. Dann würde die Entlastung bereits auf der Gehaltsabrechnung für den Monat Januar 2017 stehen. In den Vorjahren hatte der Gesetzgeber die erforderlichen Anpassungen so spät vorgenommen, dass die Steuererleichterung erst Mitte des Jahres bei den Bürgern ankam. Zudem mussten dann jeweils die Lohnabrechnungen rückwirkend bis zum Jahresanfang korrigiert werden. Dieser enorme Aufwand bleibt Arbeitnehmern und Arbeitgebern erspart, wenn die Regierungskoalition das Versprechen auf schnelle Umsetzung einhält.

(PM BdSt 09.09.2016)

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