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Steuerrecht
24.02.2020
Steuerrecht
EU-Kommission: Kaimaninseln, Palau, Panama und Seychellen auf Liste nicht kooperativer Steuergebiete

Die EU-Finanzminister haben am 18.2.2020 die EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete aktualisiert. Vier Länder oder Gebiete – die Kaimaninseln, Palau, Panama und die Seychellen – wurden in die Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete aufgenommen, da sie die vorgeschriebenen Standards nicht fristgerecht erfüllt haben. Auf der Liste befinden sich ferner acht Länder und Gebiete – Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Samoa, Oman, Trinidad und Tobago, Vanuatu und die Amerikanischen Jungferninseln –, die die Anforderungen nach wie vor nicht erfüllen. Dagegen wurde mehr als die Hälfte der Länder, die 2019 in der Liste geführt wurden, vollständig gestrichen, da sie nun alle Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einhalten.

Nach der Aktualisierung sagte der für Wirtschaft zuständige EU-Kommissar Paolo Gentiloni: „Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete trägt zu konkreten Verbesserungen der weltweiten Steuertransparenz bei. Bislang haben wir die Steuersysteme von 95 Ländern überprüft, und die meisten entsprechen nun unseren Standards für verantwortungsvolles Handeln. Dieses Verfahren hat dazu geführt, dass weltweit mehr als 120 schädliche Steuerregelungen abgeschafft wurden und dass Dutzende Länder Standards für Transparenz im Steuerbereich eingeführt haben. Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten von den reichsten Personen und Unternehmen, dass sie ihren fairen Anteil an Steuern zahlen, und alle Staaten, die ihnen dabei helfen, dies nicht zu tun, müssen die entsprechenden Konsequenzen tragen. Die heutigen Beschlüsse zeigen, dass es der EU ernst damit ist.“

Im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung der Liste werden die Länder und Gebiete anhand von drei Hauptkriterien bewertet: Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und reale Wirtschaftstätigkeit. Länder und Gebiete, die eines dieser Kriterien nicht erfüllen, sollen sich dazu verpflichten, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist abzustellen.

(Quelle: EU-Kommission, PM IP/20/262 vom 18.2.2020)

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