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Steuerrecht
16.12.2019
Steuerrecht
BMF: Entwurf eines Richtlinientextes des BMF zur Finanztransaktionssteuer

Zur Finanztransaktionssteuer sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz, man bewege sich in einem europäischen Geleitzug. Der Plan des Ministers sieht vor, auf Aktientransaktionen von inländischen Unternehmen, deren Marktkapitalisierung über eine Mrd. Euro beträgt, eine Steuer von 0,2 Prozent zu erheben. Andere Wertpapiere wie Derivate sollen von der Steuer nicht erfasst werden. Der Ertrag von rund 1,5 Mrd. Euro jährlich soll laut Beschlüssen der Koalition zur Finanzierung der Grundrente beitragen. Scholz zeigte sich überzeugt, dass sein Vorschlag in der Praxis funktionieren werde und kein Börsenplatz beeinträchtigt werden würde. Zur Aufteilung der Steuer unter den bisher neben Deutschland teilnahmebereiten Ländern Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien sagte Scholz, er rechne mit einer Verständigung. Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion passt der Name Finanztransaktionssteuer nicht mehr. Aktionärssteuer wäre der richtige Ausdruck. Die Fraktion verlangte, Belastungen der Aufwendungen für die Altersvorsorge mit Aktien zu vermeiden. Zwar sei eine Verschonung der Pensionsfonds von der Steuer in der Planung enthalten, aber auch Einzelpersonen, die mit Aktien für das Alter vorsorgen wollten, müssten verschont werden. Die SPD-Fraktion unterstützte dagegen den Vorschlag des Finanzministers. Sie wies darauf hin, dass solche Anlagen zur Altersvorsorge für einen sehr langen Zeitraum erfolgen würden und die Steuer von 0,2 Prozent nur einmalig zu entrichten sei.

Die AfD-Fraktion bezeichnete den Begriff Finanztransaktionssteuer als „riesengroßen Etikettenschwindel“, da zum Beispiel der Hochfrequenzhandel nicht erfasst werde. Stattdessen werde der Versuch unternommen, den deutschen Sparer abzukassieren. Die Linksfraktion fragte, warum es keine ambitionierte Lösung auf deutscher Ebene gebe. Die jetzt nach französischem Vorbild ins Auge gefasste Lösung spare Derivate vor allem deshalb aus, weil die französischen Banken mit diesen Papieren vollgepumpt seien. Auf Fragen der FDP-Fraktion nach dem Beitrag dieser Steuer zur Finanzmarktstabilität erklärte Scholz, er gehe davon aus, dass diese Steuer einen Beitrag dazu leisten werde.

(hib-Mitteilung Nr. 1404-01 vom 11.12.2019)

Ausführlicher dazu BMF-Mitteilung www.bundesfinanzminsisterium/Themen/Top-Themen vom 10.12.2019.

Die Pläne stoßen auf Kritik, z. B. seitens des Deutschen Aktieninstituts (s. PM vom 11.12.2019): Privatanleger würden einen Großteil der aus dieser Steuer resultierenden Einnahmen bestreiten müssen. Nicht der Finanzsektor, sondern der Kunde trage die Steuer. Dies konterkariere den mit dem Aktiensparen intendierten Zweck der Sicherung der Altersversorgung. Sollte keine Ausnahme von Altersvorsorgeprodukten vorgenommen werden, hätte dies nicht nur für Private, sondern auch für Pensionskassen börsennotierter Unternehmen negative Auswirkungen. Zudem mache die Aktiensteuer den Aktienkauf teurer und damit unattraktiver.. Clemens Fuest (Präsident des Ifo-Instituts) bezeichnet die FTT als „Schritt in die falsche Richtung“. Entgegen der Meinung vieler Menschen bekämpfe sie nicht schädliche Spekulationen, denn wichtige Spekulationsgeschäfte (z. B. Derivate) werden von ihr gar nicht erfasst. Spekulativ bedingte Preisausschläge würden sogar verstärkt. Sie stelle auch keine Steuer auf Finanzdienstleistungen dar, verteuere die Eigenkapitalverzinsung (FAZ vom 12.12.2019, 16).

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