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Steuerrecht
25.01.2019
Steuerrecht
DStV: Differenzierter Ansatz der EU-Kommission für die Einführung von Mehrheitsentscheiden bei der Steuergesetzgebung begrüßenswert

Am 15.1.2019 hat die EU-Kommission ihre Mitteilung für eine effizientere und demokratischere Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik veröffentlicht. Darin schlägt sie die Modernisierung des EU-Gesetzgebungsverfahrens in Steuersachen vor, indem eine schrittweise Einführung des qualifizierten Mehrheitsentscheids durchgesetzt werden soll (s. dazu auch Die Woche im Blick, BB 2019, 149).

Am Rande des Future Forum Europe am 15.1.2019 in Berlin stellte Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits klar, dass sich Deutschland einem Vorangehen zu einem Mehrheitsentscheid in Steuersachen nicht per se verschließen sollte. Die von der EU-Kommission unterbreiteten Vorschläge müssten konstruktiv begleitet werden, denn eine starke und effiziente EU sei das wichtigste nationale Anliegen Deutschlands.

In diesem Punkt teilt der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. (DStV), StB/WP Harald Elster, die Auffassung des Bundesfinanzministers. Elster gab jedoch zu bedenken, dass Steuern von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung einer effizienten und stabilen Wirtschaft in einer gerechten und inklusiven Gesellschaft seien. Bei der eventuellen Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten in der Steuerpolitik müsse daher behutsam und mit Bedacht vorgegangen werden.

Insoweit begrüßt der DStV die Idee eines schrittweisen Übergangs zum Mehrheitsentscheid in der EU-Steuerpolitik, sofern dies die in den Stufen 1 bis 3 erwähnten Maßnahmen umfasst. Dem entgegen wird die Einführung des Mehrheitsentscheids für „andere Initiativen im Steuerbereich“ vom DStV durchaus kritisch betrachtet, da der Kommissionsvorschlag als Ziel solcher Initiativen lediglich die Schaffung einer fairen und wettbewerbsorientierten Besteuerung in Europa angebe und somit der Anwendungsbereich dieser Regelung sehr weit ausfallen könne. Zwar verweise die EU-Kommission nur auf Beispiele wie die GKKB oder die Digitalsteuer, jedoch sei die vorgeschlagene Eingrenzung durch einen Binnenmarktbezug nur bedingt geeignet, die Anwendung des Mehrheitsentscheids auf rein europäische Themen zu begrenzen. EU-Maßnahmen könnten somit zukünftig direkte Auswirkungen auf die Besteuerungsrechte, die Bestimmung von Bemessungsgrundlagen und die Gestaltung von Steuersätzen in den Mitgliedstaaten haben.

„Es darf nicht sein, dass die steuer- und finanzpolitischen Interessen der Mitgliedstaaten in den Kernfragen der Besteuerungsgestaltung per Mehrheitsentscheid ausgehebelt werden. Auch stellt die EU-Kommission nicht klar, wie ein solcher Vorstoß mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist und wie er den Mitgliedstaaten ausreichend Ermessenspielraum für nationale Steuer und Finanzpolitik einräumt.“

Ergänzend schlägt Elster vor, die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip in einem für die Mitgliedstaaten sehr sensiblen Bereich zu kompensieren, indem die Stimme der Mitgliedstaaten anderenorts gestärkt wird. „Beispielsweise könnten kommissionsnahe Beratungsgremien, wie das Tax Good Governance Board oder das EU VAT Forum, mit permanenten Plätzen für Vertreter der Finanzverwaltungen, der Mitgliedstaaten und für steuernahe Berufsverbände ausgestattet werden“, so Elster.

Auch müsse im Rahmen des Modernisierungsprozesses über eine Stärkung der Finanzgerichtsbarkeit auf europäischer Ebene gesprochen werden. Dabei könnte, wie bereits vom Präsidenten des Bundesfinanzhofs, Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff angeregt, eine spezialisierte Kammer beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angesiedelt werden, welche sich ausschließlich mit steuerrechtlichen Verfahren befasst.

(Quelle: PM DStV vom 22.1.2019)

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