EuGH (Große Kammer), Urteil vom 26.1.2021 – verb. Rs. C‑422/19 und C‑423/19; Johannes Dietrich (C‑422/19), Norbert Häring (C‑423/19) gegen Hessischer Rundfunk
Am 1. Juni 2021 hat die EU-Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie ist befugt, bei Straftaten, die gegen den EU-Haushalt gerichtet sind, zu ermitteln und diese strafrechtlich zu verfolgen. Das gilt etwa bei Betrug, Korruption, Geldwäsche oder grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug.
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