FG Hamburg: Rückstellungen wegen nachlaufender Betreuung von Versicherungsverträgen
FG Hamburg, Urteil vom 6.9.2012 – 2 K 90/12, NZB eingelegt (Az. BFH X B 209/12)
Volltext des Urteils: BB-ONLINE BBL2013-1202-1 unter www.betriebs-berater.de
AMTLICHE LEITSÄTZE
1. Ein Versicherungsmakler befindet sich nur dann in einem Erfüllungsrückstand, wenn er auf Grund einer inhaltlich eindeutigen Individualvereinbarung dazu verpflichtet ist, die von ihm vermittelten Versicherungsverträge zu betreuen und abzuwickeln.
2. Eine konkrete Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen ergibt sich nicht aus einer Vereinbarung zwischen dem selbständigen Vermögensberater und der Vermögensberatungsgesellschaft über eine allgemeine Pflicht zur ständigen Pflege des betreuten Kundenstamms unter Einhaltung der Beratungsstandards der Gesellschaft.
EStG § 5 Abs. 1; HGB § 249 Abs. 1, § 86, § 92
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