LAG Berlin: Vertragliche Ausschlussfrist
LAG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 17 Sa 2153/10 (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 30.06.2010 - Aktenzeichen 37 Ca 525/10; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarung über die einseitige Einführung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber verstößt gegen § 307 BGB, wenn Kurzarbeit ohne Ankündigungsfrist angeordnet werden kann. (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.10.2010 - 2 Sa 1230/10). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 370; Redaktionelle Normenkette: BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 2; BGB § 310 Abs. 4 S. 2; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615;
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