BAG: Unterlassung bei mittelbarer Benachteiligung wegen des Alters
BAG, Beschluss vom 18.08.2009 - Aktenzeichen 1 ABR 47/08 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main 06.03.2008 9 TaBV 251/07 ) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main 09.08.2007 3 BV 127/07 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Beschränkung des Bewerberkreises in einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufs-/Tätigkeitsjahr kann eine mittelbare Benachteiligung wegen des Alters darstellen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
AGG § 17 Abs. 2; AGG § 11; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 3 Abs. 2; BetrVG § 23 Abs. 3;
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