LAG Köln: Ermessensfehler eines Einigungsstellenspruchs
LAG Köln , Beschluss vom 03.05.2010 - Aktenzeichen 2 TaBV 90/09 (Vorinstanz: ArbG Köln vom 02.10.2009 - Aktenzeichen 5 BV 424/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: 1. Ein Einigungsstellenspruch, der einen Arbeitgeber zu Gefährdungsschulungen nach § 12 ArbSchG verpflichtet, bevor konkrete Gefährdungen für den jeweils zu schulenden Arbeitnehmer festgestellt wurden (Gefährdungsbeurteilungen) ist ermessensfehlerhaft, denn er führt zu unnötigen vermeidbaren Kosten durch Mehrfachschulungen und überflüssigen Schulungen. Dies folgt aus der Entscheidung BAG 12.08.2008, 9 AZR 1117/06. 2. Ein Einigungsstellenspruch, der einerseits Schulungen vor Gefährdungsbeurteilungen anordnet, andererseits Schulungsinhalte nach Gefährdungsgruppen aufteilt, ohne zu regeln, wer welcher Gefährdungsgruppe angehört, ist nicht umsetzbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: BetrVG § 76; ArbSchG § 5; ArbSchG § 12;
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||