LAG Köln: Aufhebungsvertrag aufgrund Verlust der Geschäftsfähigkeit
LAG Köln , Urteil vom 19.08.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 544/09 (Vorinstanz: ArbG Aachen vom 07.11.2008 - Aktenzeichen 1 Ca 2381/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: 1. Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung allein lässt keinen Rückschluss auf die Möglichkeit der freien Willensbestimmung zu. Einem Beweisantritt durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ist in diesem Zusammenhang nur nachzugehen, wenn konkreter Tatsachenvortrag den Rückschluss auf fehlende freie Willensbestimmung möglich erscheinen lässt. 2. Zur Behauptung einer widerrechtlichen Drohung kommt eine Parteivernehmung der beweispflichtigen anfechtenden Partei nur in Betracht, wenn für die Behauptung eine gewisse Anfangswahrscheinlichkeit besteht (auch BAG, Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 712/98 - NZA 2000, 208). 3. Ein Erklärungsirrtum liegt nicht vor, wenn der Erklärungstatbestand dem Willen des Erklärenden bei Abgabe der Erklärung entsprach. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: BGB § 104 Nr. 2; BGB § 105 Abs. 2; BGB § 119 Abs. 1 Alt. 1; BGB § 119 Abs. 1 Alt. 2; BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1; SGB IX § 85; SGB IX § 92 S. 1; TVG § 3 Abs. 3; TVG § 4 Abs. 5; MTV (Einzelhandel NRW) § 11 Abs. 10; ZPO § 52; ZPO § 56 Abs. 1;
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