LAG Berlin-Brandenburg: Nachrückerverfahren bei gleichzeitigem Ausscheiden mehrerer Betriebsratsmitglieder
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 25.7.2017 – 7 TaBV 358/17 – wie folgt entschieden:
Scheiden mehrere Mitglieder des Betriebsrates gleichzeitig aus dem Gremium aus und wird dadurch die Geschlechterquote unterschritten, so ist der Nachrücker, der für eine Person des Minderheitengeschlechts zurückstehen muss, nach den Regelungen in § 15 Abs. 5 WO zu bestimmen.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext unter BBL2017-2932-3