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Arbeitsrecht
07.03.2012
Arbeitsrecht
: Manfred Löwisch zum 75. Geburtstag

Manfred Löwisch wird am Weltfrauentag (8. März) fünfundsiebzig Jahre alt. Ehrungen mag er nicht so gern, deshalb sollen bisherige Würdigungen hier nicht wiederholt werden (wer nachlesen mag: Kaiser NJW 2007, 751; Rieble JZ 2007, 295, Schüren BB 2002, Heft 11 Seite IV). Thematisiert sei an dieser Stelle vielmehr, was Manfred Löwisch in den letzten fünf Jahren auf die Beine gestellt hat: Ungebremster Veröffentlichungsdrang zeigt sich in Büchern und Zeitschriftenaufsätzen. Bezeichnenderweise äußert sich der 74-Jährige zu „Arbeitsrechtliche[ n] Fragen der Rente mit 67“ (ZTR 2011, 78). Er ist als Herausgeber, als Staudinger-Redaktor und -Autor aktiv. Daneben schreibt er wissenschaftliche Gutachten und wirkt mit eigener Anwaltszulassung als „Of Counsel“. Als Vorsitzender der deutschen Sektion der Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit (IGRASS) organisierte er deren 9. Europa-Kongress 2008 in Freiburg. Die Verhandlungen zum Zusammenschluss des Herz-Zentrums Bad Krozingen mit dem Herzbereich des Uniklinikums Freiburg hat er maßgeblich mitgestaltet. Für die meisten arbeitenden Menschen ist das schon unterhalb der Altersgrenze ein ausfüllendes Programm. Manfred Löwisch ist anekdotische Evidenz für eine Erkenntnis der Alternsforschung: Arbeit hält jung – und zwar auch den, der am 29.8.2011 sein goldenes Doktorjubiläum erfuhr. Daneben engagiert sich Manfred Löwisch (rechts-) politisch: Im Forum„Gleichstellung“ des 68. Deutschen Juristentags 2010 hat er Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände an ihre Verantwortung erinnert (Verhandlungen des 68. DJT, Band II/1: Sitzungsberichte – Referate und Beschlüsse [2011] S. 7ff.). Daneben forderte er die Geschlechterquote für Personalräte (NZA 2011, 1075). Die Volksabstimmung über Stuttgart21 hat er mit guten Gründen als rechtswidrig gesehen und den Baden-Württembergischen Staatsgerichtshof mit der Frage konfrontiert, ob der Stimmbürger, der im Rahmen einer Volksabstimmung unmittelbare gesetzgebende Gewalt ausüben und legitimieren soll, nicht auch Verfassungsrechte geltend machen kann. Der Staatsgerichtshof hat diesen Antrag als unzulässig verworfen (17.10.2011 – GR 5/ 11) und damit die Chance vertan, zu klären, welche Rechte der Stimmbürger und Stimmverpflichtete hat. Der erfolglose Antrag hatte eine Nebenfolge: Die Anwaltskanzlei löste die Zusammenarbeit einvernehmlich auf, weil solches Rechtsschutzbegehr ihr (mandats-)politisch inopportun erschien. Inzwischen hat Löwisch mit KraussLaw eine andere Arbeitsheimat gefunden, die ein freieres Verständnis von freier Anwaltschaft hat. Bremsen könnten Manfred Löwisch nur Probleme mit seiner Gesundheit. Um die ist es gut bestellt, das möge so bleiben. Alles Weitere hören und lesen wir von ihm selbst.
(Prof. Dr. Volker Rieble)

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