Der BFH hat mit Urteil vom 8.5.2019 – VI R 26/17 – wie folgt entschieden: 1. Bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft hat die Bestellung eines Nießbrauchs ...
Die von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD vorgelegte Reform der Grundsteuer ist in der Anhörung vor dem Finanzausschuss am 12.9.2019 von den Vertretern der Städte und Gemeinden begrüßt, von ...
Das BMF hat in Rn. 8 betr. „Kapitalforderungen mit mehreren Zahlungszeitpunkten“ das BFH-Urteil vom 20.11.2018 – VIII 37/15 aufgenommen, so dass die Anschaffungskosten des Zertifikats als Verlust zu ...
Der BFH hat mit Urteil vom 27.6.2019 – IV R 44/16 – wie folgt entschieden: Das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten, grundstücksverwaltenden ...
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Rn. 34 des BMF-Schreibens vom 5.10.2000 – IV C 3 – S 2256 – 263/00 – (BStBl. I 2000, 1383) aufgehoben. ...
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 7.5.2019 – 6 K 2302/15 K - entschieden:
1. Mit einer Außenprüfung ist tatsächlich noch nicht begonnen, wenn der Prüfer erscheint und die Prüfungsanordnung übergibt, sondern erst dann, wenn er nach der Übergabe oder Übersendung der Prüfungsanordnung Handlungen zur Ermittlung des Steuerfalls vornimmt. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass die Handlungen, die der Prüfer am Prüfungsort vornimmt, solche zur Ermittlung des Steuerfalls sind, und zwar auch dann, wenn sie nur auf die Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren u. ä. gerichtet sind.
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Das FG Köln hat mit Urteil vom 4.1.2019 – 3 K 1250/13 - entschieden:
1. Sinn und Zweck der Erlassmöglichkeit des § 26 Abs. 3 UStG für die Umsatzsteuer, die auf den inländischen Streckenanteil einer grenzüberschreitenden Personenbeförderung im Luftverkehr entfällt, sind zum einen wirtschaftspolitische Zielsetzungen – Förderung des grenzüberschreitenden (internationalen) Personenflugverkehrs – und zum anderen gewisse Verwaltungserleichterungen – keine Aufteilung der Flugstrecke nach den geflogenen Kilometern in steuerbare und nicht steuerbare Leistungsanteile.
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Das FG München hat mit Urteil vom 10.7.2019 – 4 K 174/16 - entschieden:
1. Bei der Frage, ob ein Anspruch auf Übereignung eines bestimmten Vermögensgegenstandes i. S. d. § 121 BewG (hier Nr. 2: eines inländischen Grundstücks) von der beschränkten Steuerpflicht i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erfasst wird, muss primär bei der Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG – und nicht lediglich am bloßen Wortlaut des § 121 BewG – angesetzt werden.
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Der BFH hat mit Beschluss vom 17.7.2019 – II B 35-37/18 u. a. - entschieden: Wurden die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im finanzgerichtlichen Verfahren angesprochen und ist der Kläger vor dem FG rechtskundig vertreten, bedarf es in der mündlichen Verhandlung keines richterlichen Hinweises, sich zu diesem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern. ...
Der BFH hat mit Beschluss vom 17.7.2019 – II B 30/18, 32-34/18, 38/18 u. a. - entschieden:
1. Das FG verstößt gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es seine Entscheidung maßgeblich auf eine Zeugenaussage oder Unterlagen stützt, wobei weder die protokollierten Beurkundungen des Zeugen noch die in den Akten befindlichen Unterlagen die durch das FG gezogenen Schlussfolgerungen stützen.
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