BGH: Zwischenerwerb durch "fliegenden Zwischenhändler" - Hinweispflicht des Verkäuferts
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - Aktenzeichen VIII ZR 38/09 (Vorinstanz: OLG Naumburg 15.01.2009 1 U 50/08 ) (Vorinstanz: LG Magdeburg 17.04.2008 11 O 2261/07 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss den Käufer darüber aufklären, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kraftfahrzeugbrief eingetragenen "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2; BGB § 195; BGB § 278; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 3;
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||