BGH: Zur Wettbewerbswidrigkeit des gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbands verstoßenden Verhaltens
BGH , Urteil vom 09.09.2010 - Aktenzeichen I ZR 157/08 (Vorinstanz: OLG München vom 07.08.2008 - Aktenzeichen 29 U 2026/08; ) (Vorinstanz: LG München II vom 10.01.2008 - Aktenzeichen 4 HK O 3709/07; ) | ||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Ein Verhalten, das gegen einen Verhaltenskodex eines Unternehmensverbandes verstößt, stellt nicht bereits deshalb eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG dar. | ||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: UWG § 3 Abs. 1; Redaktionelle Normenkette: UWG § 3 Abs. 1;
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