OLG München: Zur Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB
OLG München , Beschluss vom 23.06.2010 - Aktenzeichen 31 Wx 105/10 (Vorinstanz: AG München vom 18.5.2010 - Aktenzeichen HRB 185285; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Für den Eintrag eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB bedarf es jedenfalls dann keines Nachweises durch Vorlage der Vereinbarung in Gestalt der entsprechenden Vertragsbestandteile, wenn die Anmeldung der Eintragung des Haftungsausschlusses sowohl von dem Geschäftsführer der übernehmenden GmbH als auch von den Geschäftsführern der übernommenen GmbH unterschrieben ist (im Anschluss an OLG München 30.4.2008, GmbHR 2008, 705). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: HGB § 25 Abs. 2;
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