OLG München: Zur Eintragung einer Kapitalerhöhung bei einer nach Musterprotokoll gegründeten Unternehmergesellschaft
OLG München , Beschluss vom 06.07.2010 - Aktenzeichen 31 Wx 112/10 (Vorinstanz: AG München vom 06.05.2010 - Aktenzeichen HRB 184559; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: 1. Zur Eintragung einer Kapitalerhöhung bei einer nach Musterprotokoll gegründeten Unternehmergesellschaft. 2. Die allein aus dem Kapitalerhöhungsbeschluss folgende Änderung der Satzung beschränkt sich auf den einfachen Tausch der bisherigen mit der neuen Stammkapitalziffer. 3. Wenn durch bloßen Austausch der Kapitalziffer keine in sich widerspruchsfreie neue Fassung der Satzung hergestellt werden kann, bedarf es eines gesonderten Gesellschafterbeschlusses hinsichtlich der Anpassung der Satzung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: GmbHG § 2 Abs. 1a; GmbHG § 3 Abs. 1 Nr. 4; GmbHG § 54 Abs. 1 S. 2; Redaktionelle Normenkette: GmbHG § 2 Abs. 1a; GmbHG § 3 Abs. 1 Nr. 4; GmbHG § 54 Abs. 1 S. 2;
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