OLG Celle: Zum treuwidrigen Verhalten eines Abgemahnten
OLG Celle , Urteil vom 02.09.2010 - Aktenzeichen 13 U 34/10 (Vorinstanz: LG Hannover vom 23.02.2010 - Aktenzeichen 26 O 84/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Enthält die von einem Vertreter verfasste Abmahnung neben der Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist eine Unterwerfungserklärung abzugeben, zugleich bereits das Angebot zum Abschluss eines bestimmten Unterlassungsvertrages mit Vertragsstrafeversprechen, handelt der Abgemahnte treuwidrig, wenn er dieses Angebot durch Unterzeichnung und Zusendung an den Vertreter unverzüglich akzeptiert, zugleich aber die Abmahnung unter Hinweis auf das Fehlen der Originalvollmacht unverzüglich zurückweist. In diesem Fall kommt eine entsprechende Anwendung von § 174 Satz 1 BGB nicht in Betracht. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: UWG § 12 Abs. 1; BGB § 174 S. 1; Redaktionelle Normenkette: UWG § 12 Abs. 1; BGB § 174 S. 1;
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