BGH: Zum maßgeblichen Zeitpunkt einer Versicherung des GmbH-Geschäftsführers über evtl. Vorverurteilungen
BGH , Beschluss vom 07.06.2011 - Aktenzeichen II ZB 24/10 (Vorinstanz: KG vom 11.10.2010 - Aktenzeichen 25 W 12/10; ) (Vorinstanz: AG Berlin-Charlottenburg vom 06.08.2010 - Aktenzeichen 82 HRB 117369; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Eine Versicherung, in der ein Geschäftsführer nur auf den Zeitpunkt der Verurteilung selbst abstellt und nicht auf den der Rechtskraft des Urteils, vermittelt dem Registergericht nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben über das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: GmbHG § 39 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; Redaktionelle Normenkette: GmbHG § 39 Abs. 3 S. 1; GmbHG § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3;
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