BGH: Zum Umfamg der Presse- und Meinungsfreiheit in Bezug auf Beitragsverweise im Internet
BGH , Urteil vom 14.10.2010 - Aktenzeichen I ZR 191/08 (Vorinstanz: OLG München vom 23.10.2008 - Aktenzeichen 29 U 5696/07; ) (Vorinstanz: LG München I vom 14.11.2007 - Aktenzeichen 21 O 6742/07; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informati-onen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: EU-Grundrechtecharta Art. 11; Informationsgesellschafts-Richtlinie Art. 6; UrhG § 95a; Redaktionelle Normenkette: GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; GG Art. 5 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 830 Abs. 2; UrhG § 95a Abs. 3;
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