BGH: Vor Fälligkeit geleistete Zahlungen unter Ausnutzung eines befristet eingeräumten Skontos - keine inkongruente Deckung
BGH , Beschluss vom 06.05.2010 - Aktenzeichen IX ZR 114/08 (Vorinstanz: LG Wuppertal vom 04.05.2007 - Aktenzeichen 2 O 317/06; ) (Vorinstanz: OLG Düsseldorf vom 08.05.2008 - Aktenzeichen I-12 U 121/07; ) | ||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: InsO § 131, BGB § 271 Zahlt der Schuldner vor Fälligkeit unter Ausnutzung einer befristet eingeräumten Möglichkeit zum Skontoabzug, ist die dadurch bewirkte Deckung regelmäßig nicht inkongruent. | ||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: InsO § 131, BGB § 271; Redaktionelle Normenkette: BGB § 271; InsO § 131;
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