BGH: Verjährungsbeginn - zur Kenntnis einer Gesellschaft von den anspruchsbegründenden Umständen
BGH , Urteil vom 15.03.2011 - Aktenzeichen II ZR 301/09 (Vorinstanz: OLG Hamm vom 17.12.2008 - Aktenzeichen 8 U 40/06; ) (Vorinstanz: LG Dortmund vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 12 O 232/05; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände kann der Gesellschaft nicht durch ihren Geschäftsführer vermittelt werden, wenn dieser selbst Schuldner ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2;
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