BGH: Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB
BGH, Beschluss vom 09.11.2009 - Aktenzeichen II ZR 16/09 (Vorinstanz: OLG Hamm 26.11.2008 I-8 U 8/08 ) (Vorinstanz: LG Dortmund 18.10.2007 4 O 226/06 ) | ||||||||||
Wird im Anlageprospekt einer Publikums-KG darauf hingewiesen, dass nach § 172 Abs. 4 HGB die Kommanditistenhaftung wieder aufleben kann, besteht zu einer abstrakten Erläuterung dieser Rechtsvorschrift keine Verpflichtung. Es reicht aus, wenn die erteilten Hinweise dem Anleger das sich - jedenfalls für die Startphase, aber auch bei Ausbleiben des erwarteten wirtschaftlichen Erfolgs des Projekts - aufdrängende Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten vor Augen führen. | ||||||||||
BGB § 280; HGB § 172 Abs. 4;
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