BGH: Nachbelehrung nur bei erkennbarem Bezug zur früheren Vertragserklärung
BGH , Urteil vom 26.10.2010 - Aktenzeichen XI ZR 367/07 (Vorinstanz: OLG Koblenz vom 22.06.2007 - Aktenzeichen 8 U 121/06; ) (Vorinstanz: LG Koblenz vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 3 O 773/04; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Die in der späteren Prolongationsvereinbarung zu einem Kreditvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung kommt als Nachbelehrung zu dem ursprünglichen Vertrag von vornherein nur dann in Betracht, wenn sie einen für den Darlehensnehmer erkennbaren Bezug zu dem früheren Vertrag aufweist, dessen Belehrungsmangel geheilt werden soll. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 355 Abs. 2 Satz 1; BGB § 355 Abs. 2 Satz 1 HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Sätze 3 und 4 (in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung); HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Sätze 3 und 4 (in der bis zum 30. September 2000; Redaktionelle Normenkette: HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1; HWiG § 2 Abs. 1 S. 3, 4; HWiG § 5 Abs. 2; BGB § 355 Abs. 2 S. 1; VerbrKrG § 7 Abs. 3;
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