BGH: Leistungsverweigerungsrecht des Vorleistungsverpflichteten schließt Verzug aus
BGH, Urteil vom 11.12.2009 - Aktenzeichen V ZR 217/08 (Vorinstanz: KG 09.10.2008 16 U 21/08 ) (Vorinstanz: LG Berlin 26.03.2008 8 O 62/07 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Auch ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Vorleistungsberechtigten kann ein Leistungsverweigerungsrecht des Vorleistungsverpflichteten gemäß § 321 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen. b) Das Bestehen eines solchen Leistungsverweigerungsrechts schließt den Verzug des Vorleistungsverpflichteten aus. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BGB § 321; BGB § 321;
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