BGH: Keine verdeckte Sacheinlage bei Darlehensablösung durch Bareinlage unter Verbürgung des Inferenten für die Rückzahlung
BGH , Urteil vom 12.04.2011 - Aktenzeichen II ZR 17/10 (Vorinstanz: OLG Nürnberg vom 24.09.2008 - Aktenzeichen 12 U 2075/07; ) (Vorinstanz: LG Nürnberg vom 06.09.2007 - Aktenzeichen 1 HKO 8155/06; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: a) Wenn mit der Bareinlage ein Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage. b) In der Tilgung eines vom Ehegatten des Inferenten gewährten Darlehens mit der Bareinlage liegt eine verdeckte Sacheinlage, wenn das Darlehen wirtschaftlich vom Inferenten gewährt wurde oder die Einlage mit Mitteln bewirkt wird, die dem Inferenten vom Ehegatten zur Verfügung gestellt worden sind. Das Näheverhältnis des Inferenten zum Darlehensgeber genügt nicht. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: GmbHG § 56 Abs. 2, § 19 Abs. 4; Redaktionelle Normenkette: GmbHG § 19 Abs. 4; GmbHG § 56 Abs. 2;
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