BGH: Keine Bindungswirkung des wiederholten Vorlagebeschlusses für das OLG im Musterverfahren
BGH , Beschluss vom 06.12.2011 - Aktenzeichen II ZB 5/11 (Vorinstanz: LG München I vom 28.07.2010 - Aktenzeichen 27 O 13854/06; ) (Vorinstanz: OLG München vom 07.03.2011 - Aktenzeichen KAP 2/10; ) | ||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das Oberlandesgericht besteht nicht, wenn das Prozessgericht im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 KapMuG in demselben Musterverfahren bereits zuvor einen Vorlagebeschluss mit identischem Feststellungsziel erlassen hat. In diesem Fall steht die Sperrwirkung des § 5 KapMuG dem Erlass eines weiteren Vorlagebeschlusses entgegen. | ||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: KapMuG § 4 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, § 5; Redaktionelle Normenkette: KapMuG § 4 Abs. 1 S. 1; KapMuG § 5;
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