BGH: Kausalität von Prospektfehlern - zur Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens
BGH , Urteil vom 22.03.2010 - Aktenzeichen II ZR 66/08 (Vorinstanz: KG Berlin vom 13.02.2008 - Aktenzeichen 26 U 102/07; ) (Vorinstanz: LG Berlin vom 14.05.2007 - Aktenzeichen 4a O 342/05; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde "gewährt", obwohl darauf kein Rechtsanspruch bestand, sondern lediglich nach der bisherigen Verwaltungspraxis damit zu rechnen war, ist das ein zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB §§ 280 Abs. 1; 311 Abs. 2; Redaktionelle Normenkette: BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2;
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