BGH: Insolvenzplanverfahren - Unselbstständige Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden
BGH , Urteil vom 15.04.2010 - Aktenzeichen IX ZR 188/09 (Vorinstanz: OLG Düsseldorf vom 30.09.2009 - Aktenzeichen I-6 U 166/08; ) (Vorinstanz: LG Düsseldorf vom 10.10.2008 - Aktenzeichen 39 O 99/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft sind im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens die unselbständigen Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden wie Forderungen letztrangiger Insolvenzgläubiger zu behandeln. Diese Ansprüche gelten mit rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans als erloschen, soweit im Plan nicht etwas anderes bestimmt ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: InsO § 225; AktG §§ 239, 240; Redaktionelle Normenkette: InsO § 225 Abs. 1; AktG § 140 Abs. 2 S. 1;
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