BGH: Hemmung der Verjährung durch Zustellung einer Streitverkündung
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen IX ZR 4/08 (Vorinstanz: OLG Rostock 28.11.2007 2 U 38/06 ) (Vorinstanz: LG Stralsund 07.08.2006 6 O 51/05 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Soll durch die Zustellung einer Streitverkündung die Verjährung gehemmt werden, tritt diese Wirkung auch dann bereits mit dem Eingang der Streitverkündungsschrift bei Gericht ein, wenn der Anspruch zum Zeitpunkt der demnächst erfolgten Zustellung noch nicht verjährt war. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
ZPO § 167, BGB § 204 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 167; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 6;
| ||||||||||||||||||||||||||||||||