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Wirtschaftsrecht
18.08.2014
Wirtschaftsrecht
EuG: Harte Haltung gegen Geschäftspraktiken marktbeherrschender Unternehmen bestätigt

EuG, Urteil vom 12.6.2014 – T-286/09, Intel Corp. gegen European Commission

Nicht amtlicher Leitsatz

Non einem Unternehmen in marktbeherrschender Stellung gewährte Exklusivitätsrabatte sind bereits ihrer Art nach geeignet, den Wettbewerb zu beschränken und die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Es braucht daher nicht anhand der Umstände jedes Einzelfalls nachgewiesen zu werden, dass sie tatsächlich geeignet sind, den Wettbewerb zu beschränken.

EG Art. 82; EWR-Abkommen Art. 54

Aus den Gründen

Background to the dispute ...

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