EuG: Harte Haltung gegen Geschäftspraktiken marktbeherrschender Unternehmen bestätigt
EuG, Urteil vom 12.6.2014 – T-286/09, Intel Corp. gegen European Commission
Nicht amtlicher Leitsatz
Non einem Unternehmen in marktbeherrschender Stellung gewährte Exklusivitätsrabatte sind bereits ihrer Art nach geeignet, den Wettbewerb zu beschränken und die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Es braucht daher nicht anhand der Umstände jedes Einzelfalls nachgewiesen zu werden, dass sie tatsächlich geeignet sind, den Wettbewerb zu beschränken.
EG Art. 82; EWR-Abkommen Art. 54
Aus den Gründen
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