OLG Koblenz: Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Kaufvertrag
OLG Koblenz , Urteil vom 16.07.2010 - Aktenzeichen 8 U 812/09 (Vorinstanz: LG Koblenz vom 03.06.2009 - Aktenzeichen 8 O 277/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: Der Käufer kann nicht wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer nicht zuvor die Kaufsache an dessen Firmensitz zur Nachbesserung zur Verfügung gestellt und damit eine Mitwirkungshandlung nicht erfüllt hat, die das Rücktrittsrecht voraussetzt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: BGB § 437 Nr. 2;
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