OLG München: Eintragung einer Kapitalerhöhung
OLG München, Beschluss vom 22.09.2009 - Aktenzeichen 31 Wx 110/09 (Vorinstanz: LG München I 20.08.2009 17 HK T 14115/09 ) (Vorinstanz: AG München HRB 172324 ) | ||||||||||||||||
Ein Beschluss der Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung nach § 182 AktG, der einen Höchstbetrag bestimmt, kann vom Vorstand nicht zeitlich unbegrenzt in mehreren Tranchen durchgeführt werden. | ||||||||||||||||
AktG § 182; AktG § 182;
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