OLG Thüringen: Einbeziehung von AGB in internationale Kaufverträge
OLG Thüringen , Urteil vom 10.11.2010 - Aktenzeichen 7 U 303/10 (Vorinstanz: LG Meiningen - Aktenzeichen HKO 78/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: 1. Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in internationale Kaufverträge ist durch Auslegung gemäß Art. 8 CISG zu beurteilen. Diese setzt voraus, dass der Empfänger eines Vertragsangebots, dem AGB zugrunde liegen sollen, die Möglichkeit haben muss, von deren Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen (Anschluss an BGHZ 149, 113 und OLG Celle NJW-RR 2010, 136). 2. Auch bei internationalen Kaufverträgen obliegt dem Verwender für die Einbeziehung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Darlegungs- und Beweislast. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: CISG Art. 8, 14; Redaktionelle Normenkette: CISG Art. 8, 14;
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