OLG Celle: Darlehensaufnahme zum Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen durch späteren Geschäftsführer
OLG Celle , Urteil vom 22.09.2010 - Aktenzeichen 3 U 75/10 (Vorinstanz: LG Verden vom 01.04.2010 - Aktenzeichen 4 O 419/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Die Aufnahme eines Darlehens zum Erwerb der Gesellschaftsanteile einer GmbH durch deren späteren Alleingesellschafter und Geschäftsführer stellt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB dar. Die Verjährung der Ansprüche der kreditgebenden Bank gegenüber dem Darlehensnehmer als Verbraucher gem. § 13 BGB sind daher gem. § 497 Abs. 3 S. 3 BGB für bis zu 10 Jahre gehemmt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 13; BGB § 14; BGB § 497;
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