OLG Hamm: Beweislast im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs
OLG Hamm , Urteil vom 29.03.2012 - Aktenzeichen I-28 U 147/11 (Vorinstanz: LG Bochum vom 24.06.2011 - Aktenzeichen I-4 O 202/10; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Ein gewerblicher Verkäufer ist im Rahmen der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf beweislastet für die Behauptung, dass ein Käufer, der objektiv Verbraucher ist, einen unternehmerischen Verwendungszweck vorgetäuscht hat. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: BGB § 13; BGB § 14;
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