BGH: Befreiungswirkung der von einem Drittschuldner in Unkenntnis der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters an diesen erbrachten Leistung
BGH , Beschluss vom 16.12.2010 - Aktenzeichen IX ZA 30/10 (Vorinstanz: AG München vom 29.09.2009 - Aktenzeichen 155 C 2627/09; ) (Vorinstanz: LG München I vom 11.05.2010 - Aktenzeichen 11 S 23373/09; ) | |||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Erbringt der gutgläubige Drittschuldner in Unkenntnis der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters an diesen eine Leistung zur Erfüllung einer gegenüber dem Schuldner bestehenden Verbindlichkeit, so kann in entsprechender Anwendung von § 82 InsO Befreiung eintreten. | |||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: InsO §§ 35, 82; Redaktionelle Normenkette: InsO § 35; InsO § 82;
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