BGH: Bauherren- undErwerbermodell - Aufklärungspflicht der Bank über erkannte arglistige Täuschung durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovision
BGH , Urteil vom 29.06.2010 - Aktenzeichen XI ZR 104/08 (Vorinstanz: OLG SChleswig vom 13.03.2008 - Aktenzeichen 5 U 57/06; ) (Vorinstanz: LG Lübeck vom 24.02.2006 - Aktenzeichen 5 O 128/05; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: a) Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen muss die finanzierende Bank den kreditsuchenden Kunden auf eine von ihr erkannte arglistige Täuschung durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovisionen ungefragt hinweisen. b) Zur arglistigen Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines sogenannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags". c) Zur Auslegung eines formularmäßigen "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags". | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB aF §§ 123, 276 (Fb); AGBG § 5; Redaktionelle Normenkette: BGB a.F. § 123; BGB a.F. § 276; AGBG § 5;
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