OLG Frankfurt: Banken müssen auch bei Festpreisgeschäften über Zuwendungen in Form von Rabatten aufklären
OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 29.06.2011 - Aktenzeichen 17 U 12/11 (Vorinstanz: LG Frankfurt/Main vom 23.12.2010 - Aktenzeichen 2-21 O 571/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: 1. Zur gebotenen Offenlegung des von der Emittentin Lehman Brothers gewährten Rabatts auf den Emissionspreis von 3,5 % als umsatzabhängig gewährte Emissionsvergütung. 2. Zum möglichen rechtlichen Charakter des Auftrags zur Beschaffung empfohlener Wertpapiere als Kommissionsgeschäft oder im Eigenhandel auszuführendes Festpreisgeschäft und zur Informationspflicht gegenüber dem Kunden über die konkrete Gestaltung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 280;
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