OLG München: Ausübung des Stimmrechts eines insolventen GmbH-Gesellschafters durch Insolvenzverwalter
OLG München , Beschluss vom 24.08.2010 - Aktenzeichen 31 Wx 154/10 (Vorinstanz: AG München vom 07.07.2010 - Aktenzeichen HRB 172715; ) | ||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Ist über das Vermögen des Gesellschafters einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, übt der Insolvenzverwalter dessen Gesellschafterrechte, insbesondere das Stimmrecht, aus. | ||||||||||||
Amtliche Normenkette: GmbHG § 15; InsO § 80 Abs. 1;
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