BGH: Anzeigepflicht des Erwerbs von GmbH-Geschäftsanteilen durch Schuldner
BGH , Beschluss vom 15.4.2010 - IX ZB 175/09 Vorinstanz: AG Potsdam vom 16.2.2009 - 35 IN 35/02; Vorinstanz: LG Potsdam vom 23.6.2009 - 5 T 408/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leitsätze Der Schuldner hat den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH und die Übernahme des Geschäftsführeramts unverzüglich anzuzeigen. Für die Annahme eines Verstoßes gegen seine Auskunftspflicht ist es ohne Bedeutung, wenn der Schuldner aus seiner Tätigkeit im Ergebnis keinen wirtschaftlichen Erfolg erzielt hat. ZPO § 320 Mit der Gehörsrüge kann die Bindungswirkung des Tatbestands auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht ausgeräumt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5;
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