BGH: Absatz von Tageszeitungen über "stumme Verkäufer"
BGH , Urteil vom 29.10.2009 - Aktenzeichen I ZR 180/07 (Vorinstanz: LG Berlin vom 21.11.2006 - Aktenzeichen 102 O 67/06; ) (Vorinstanz: KG Berlin vom 21.09.2007 - Aktenzeichen 5 U 199/06; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Der Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen ("stumme Verkäufer") ist selbst bei erheblichem Schwund weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Beeinträchtigung der Kaufinteressenten noch unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung wettbewerbswidrig (Aufgabe von BGH GRUR 1996, 778 - Stumme Verkäufer I). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: UWG 2008 § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1;
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