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Wirtschaftsrecht
15.01.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Überschuldung nach § 19 InsO – sekundäre Beweislast – Anforderungen an den Grad der Substantiierung

Der BGH hat mit Urteil vom 19.11.2013 – II ZR 229/11 - entschieden: Hat der Insolvenzverwalter durch Vorlage einer Handelsbilanz und den Vortrag, dass keine stillen Reserven sowie aus der Bilanz nicht ersichtlichen Vermögenswerte vorhanden sind, die Überschuldung einer GmbH dargelegt, genügt der wegen Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommene Geschäftsführer seiner sekundären Darlegungslast nicht, wenn er lediglich von der Handelsbilanz abweichende Werte behauptet. Der in Anspruch genommene Geschäftsführer hat vielmehr substantiiert zu etwaigen stillen Reserven oder in der Bilanz nicht abgebildeten Werten vorzutragen.

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