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Wirtschaftsrecht
20.11.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis durch Außengesellschafter einer Innengesellschaft

Der BGH hat mit Urteil vom 11.9.2018 – II ZR 161/17 – entschieden: Überschreitet der Außengesellschafter einer Innengesellschaft seine Geschäftsführungsbefugnis, liegt darin ein Pflichtverstoß, der bei Vorliegen eines am Maßstab des § 708 BGB orientierten Verschuldens einen Schadensersatzanspruch begründet, wenn er nicht darlegt und gegebenenfalls beweist, dass durch den Pflichtverstoß kein Schaden an den im Außenverhältnis von ihm in seinem Namen geführten Geschäften der Innengesellschaft eingetreten ist.

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