BGH: Übernahmebestätigung bei einem im kaufmännischen Geschäftsverkehr abgeschlossenen Mietvertrag
Der BGH hat mit Urteil vom 24.3.2010 – VIII ZR 122/08 – entschieden: Bei einem im kaufmännischen Geschäftsverkehr geschlossenen Mietkaufvertrag kann die Bedeutung einer Übernahmebestätigung als bekannt vorausgesetzt werden. Ein Mietverkäufer ist deshalb grundsätzlich nicht gehalten, den Mietkäufer hierüber sowie über die Haftungsfolgen aus der Abgabe einer unrichtigen Übernahmebestätigung aufzuklären.
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