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Wirtschaftsrecht
23.09.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone freigegeben

Die EU-Kommission hat die Übernahme des deutschen Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland durch das britische Unternehmen Vodafone nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt.


Die Prüfung der Kommission bestätigte, dass sich die Geschäftstätigkeiten der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen im Wesentlichen ergänzen. Während Kabel Deutschland in erster Linie Kabelfernseh-, Festnetztelefonie- und Internetzugangsdienste anbietet, sind Mobilfunkdienste das Kerngeschäft von Vodafone. In beschränktem Umfang ist Vodafone auch in den Bereichen Festnetztelefonie, Internetzugang und IPTV tätig. Die Kommission stellte fest, dass der Zusammenschluss auf den Märkten, auf denen sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden, nur unwesentliche Marktanteilgewinne bewirken und damit nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen würde.


Die Kommission prüfte insbesondere die wettbewerbsrelevanten Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Märkten für i) Kabelfernsehinfrastruktur- und -inhaltedienste auf Vorleistungs- und Endkundenebene, ii) Mobilfunkdienste auf Endkundenebene und Mobilfunkzugangs- und -verbindungsaufbaudienste auf Vorleistungsebene und iii) Festnetz-Sprachtelefon- und Festnetz-Internetzugangsdienste auf Endkundenebene sowie iv) auf einen potenziellen Markt für Multiple-Play-Angebote.


Da bei Vodafone die Nachfrage nach Pay-TV-Programmen auf Vorleistungsebene und sein Anteil am Angebot von Pay-TV-Diensten auf Endkundenebene sehr beschränkt sind, gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keine wettbewerbswidrigen Auswirkungen hätte.


Des Weiteren stellte die Kommission fest, dass das zusammengeschlossene Unternehmen nicht in der Lage wäre, die Marktmacht von Kabel Deutschland auf dem Einspeisemarkt vom Breitbandkabelmarkt auf den IPTV-Markt, auf dem Vodafone bislang nur begrenzt tätig ist, auszuweiten.


Ferner schloss die Kommission auch wettbewerbsrechtliche Bedenken in Bezug auf den Endkundenmarkt für Mobilfunkdienste aus, denn der Marktanteil von Kabel Deutschland ist sehr begrenzt. Zudem werden auch nach dem Zusammenschluss andere Mobilfunknetzbetreiber, Betreiber virtueller Mobilfunknetze und Mobilfunkanbieter auf dem Markt tätig sein. Kabel Deutschland hat kein Mobilfunknetz und ist daher nicht auf dem Vorleistungsmarkt für Mobilfunkzugangs- und -verbindungsaufbaudienste vertreten; seine sehr begrenzten Marktanteile auf dem Endkundenmarkt würden Vodafone wahrscheinlich nicht dazu veranlassen, in Zukunft keine Betreiber virtueller Mobilfunknetze in seinen Netzen mehr zu bedienen.


Die Kommission vertritt insgesamt die Auffassung, dass die Möglichkeit für das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen, auf der Grundlage seiner eigenen Infrastruktur (Verbindung des Mobilfunknetzes von Vodafone mit den Kabeltätigkeiten von Kabel Deutschland) attraktivere Triple- oder Quadruple Play-Pakete anzubieten, den Wettbewerb fördern könnte.

(PM EU-Kommission vom 23.9.2013)

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