OLG Düsseldorf: Übernahme eines Leasingvertrags
Mit Beschluss vom 18.4.2011 - I-24 U 157/10 - hat das OLG Düsseldorf entschieden: Zur Übernahme eines Leasingvertrages auf Seiten des Leasingnehmers reicht es aus, wenn sich Übernehmer und Leasinggeber, soweit erforderlich in Schriftform, einigen und der Leasingnehmer der Vereinbarung durch konkludentes Verhalten zustimmt. Übt der Leasinggeber sein vertragliches Andienungsrecht nicht rechtzeitig aus, erlischt der nur mit Hilfe der Andienung zu erfüllende Anspruch auf Vollamortisation. Im Falle einer Vertragsübernahme erlischt die für das ursprüngliche Schuldverhältnis - hier: Leasingvertrag - abgegebene Bürgschaft.